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Fragen und Antworten rund um den Denkmalschutz
Bescheinigt die zuständige Denkmalschutzbehörde einem Hausbesitzer, dass es sich bei der Immobilie um ein Denkmal handelt, ist das Finanzamt an diesen Bescheid gebunden.
Die entsprechenden begünstigten Aufwendungen müssen aber klar in der denkmalschutzrechtlichen Beurteilung ersichtlich sein.
Die Denkmalbescheinigung wird von der Denkmalschutzbehörde ausgestellt.
Die Denkmalbescheinigung gestattet Ihnen erhöhte Absetzungen im Rahmen von Baumaßnahmen nach § 7i Abs. 1 EStG. Sie belegt, dass das Gebäude oder der Gebäudeteil ein Baudenkmal ist und zudem, dass die daran durchgeführten Maßnahmen nach Art und Umfang zur Gebäudeerhaltung und seiner Nutzung notwendig sind.
Steuer (6)
- Was ist bei der Auswahl zu beachten ?
- Wie verteilt sich die AfA für Kapitalanlager ?
- Kann das Disagio steuerlich geltend gemacht werden ?
- Kann ich als Eigennutzer auch die Denkmal-Afa geltend machen ?
- Wird eine Denkmalbescheinigung von den Finanzämtern immer anerkannt?
- Wie hoch ist die Steuerabschreibung(Denkmal AFA) bei Denkmalschutzobjekten?
Folgende drei Punkte sind u.a.wichtig :
1. Referenzen des Bauträgers ?
2. Hat die Lage der Immobilie Entwicklungspotential ?
3. Wie ist die Vermietbarkeit für Altbauten in der Umgebung ?
Die genehmigten Sanierungskosten verteilen sich zu 100 % über 12 Jahre:
8 Jahre lang 9% p.a.
4 Jahre lang 7% p.a.
Das Disagio wird vom Finanzamt anerkannt, wenn in einem angemessen Zeitraum (ca.2-3 Monate) nach Disagio Buchung mindestens 30 % des Kaufpreises gezahlt werden. Dabei ist es unerheblich, ob diese Zahlungen im selben oder im Folgejahr geleistet werden. Auch ob Eigenkapital oder Ihr Darlehen herangezogen wird, um diese 30 % zu begeleichen, spielt dabei keine Rolle.
Ja - 90 % der anerkannten Renovierungskosten können gleichmäßig verteilt über 10 Jahre geltend gemacht werden.
Bescheinigt die zuständige Denkmalschutzbehörde einem Hausbesitzer, dass es sich bei der Immobilie um ein Denkmal handelt, ist das Finanzamt an diesen Bescheid gebunden.
Die entsprechenden begünstigten Aufwendungen müssen aber klar in der denkmalschutzrechtlichen Beurteilung ersichtlich sein.
Diese ist grundsätzlich festgelegt.
Kauf (1)
Sie können schon ab einem Monatseinkommen von 2500€ netto in Denkmalschutz investieren.
Angebot (2)
Folgende drei Punkte sind u.a.wichtig :
1. Referenzen des Bauträgers ?
2. Hat die Lage der Immobilie Entwicklungspotential ?
3. Wie ist die Vermietbarkeit für Altbauten in der Umgebung ?
Kauf (3)
Sie können schon ab einem Monatseinkommen von 2500€ netto in Denkmalschutz investieren.
Folgende drei Punkte sind u.a.wichtig :
1. Referenzen des Bauträgers ?
2. Hat die Lage der Immobilie Entwicklungspotential ?
3. Wie ist die Vermietbarkeit für Altbauten in der Umgebung ?
Verkauf (1)
Bitte kontaktieren Sie unseren Experten, er hilft Ihnen beim Verkauf Ihrer Immobilie weiter.