Fragen und Antworten rund um den Denkmalschutz - Denkmalbescheinigung


Bescheinigt die zuständige Denkmalschutzbehörde einem Hausbesitzer, dass es sich bei der Immobilie um ein Denkmal handelt, ist das Finanzamt an diesen Bescheid gebunden.
Die entsprechenden begünstigten Aufwendungen müssen aber klar in der denkmalschutzrechtlichen Beurteilung ersichtlich sein.

Die Denkmalbescheinigung wird von der Denkmalschutzbehörde ausgestellt.

Die Denkmalbescheinigung gestattet Ihnen erhöhte Absetzungen im Rahmen von Baumaßnahmen nach § 7i Abs. 1 EStG. Sie belegt, dass das Gebäude oder der Gebäudeteil ein Baudenkmal ist und zudem, dass die daran durchgeführten Maßnahmen nach Art und Umfang zur Gebäudeerhaltung und seiner Nutzung notwendig sind.